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Gelber Lkw der Alois Killisperger GmbH mit geöffnetem Fahrerhaus in der Meisterwerkstatt in Wertingen-Geratshofen bei der Lkw-Hauptuntersuchung

Lkw-Hauptuntersuchung, SP, Fahrtenschreiber und UVV: die Fristen im Griff

Die Lkw-Hauptuntersuchung ist nur eine von vier Prüfungen, die an einem Nutzfahrzeug regelmäßig fällig werden — und sie laufen alle in unterschiedlichen Rhythmen. Wer einen Fuhrpark betreut, kennt das Problem: HU, Sicherheitsprüfung, Fahrtenschreiber und UVV stehen in verschiedenen Monaten an, und ausgerechnet im Herbst wird es in jeder Werkstatt eng. Dieser Beitrag ordnet die vier Prüfungen ein und zeigt, wie Sie die Termine planbar halten.

Der Zeitpunkt passt: Nach der Ernte und vor dem Beginn der kalten Monate ist in vielen Betrieben die ruhigste Phase des Jahres. Wer jetzt Termine legt, muss im November nicht auf einen freien Prüftermin warten. Vorab ein Hinweis in eigener Sache: Wir beschreiben hier den Ablauf aus Werkstattsicht — eine Rechtsberatung ist das nicht. Maßgeblich sind immer Fahrzeugart, Zulassung und Ihre Fahrzeugpapiere.

Die vier Prüfungen im Überblick

Diese Untersuchungen betreffen gewerblich genutzte Fahrzeuge in unterschiedlichem Umfang. Welche für Sie gelten, hängt von Fahrzeugklasse, Gewicht und Einsatzart ab.

  • Hauptuntersuchung (HU) mit Abgasuntersuchung (AU): der bekannte Prüftermin mit der Plakette am Kennzeichen.
  • Sicherheitsprüfung (SP): die zusätzliche Prüfung an schweren Fahrzeugen zwischen zwei Hauptuntersuchungen.
  • Fahrtenschreiberprüfung nach § 57b StVZO: die Kontrolle des analogen oder digitalen Kontrollgeräts.
  • UVV-Prüfung: die arbeitsschutzrechtliche Prüfung auf Betriebssicherheit.

Hauptuntersuchung: jährlich bei schweren Fahrzeugen

Für Lkw und Busse über 3,5 Tonnen sowie für Anhänger gilt nach Anlage VIII der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ein Zwölf-Monats-Rhythmus, und zwar ab der Erstzulassung. Das unterscheidet Nutzfahrzeuge deutlich vom Pkw, der nach der ersten Untersuchung in einem längeren Takt läuft.

Ebenfalls zwölf Monate gelten für Fahrzeuge, die gewerbsmäßig ohne Fahrer vermietet werden. Quelle für beide Angaben ist Anlage VIII StVZO. Bei der AU prüfen wir gemeinsam mit der HU die Abgaswerte — beides lässt sich in einem Termin erledigen.

Sicherheitsprüfung: der Termin zwischen den Hauptuntersuchungen

Die Sicherheitsprüfung umfasst die Sicht-, Wirkungs- und Funktionsprüfung von Fahrgestell, Fahrwerk, Verbindungseinrichtung, Lenkung, Reifen, Rädern und Bremsanlage. Sie ersetzt die Hauptuntersuchung nicht, sondern ergänzt sie bei schweren Fahrzeugen und Anhängern.

Wichtig für die Terminplanung: Die Frist für die Sicherheitsprüfung beginnt mit Monat und Jahr der letzten Hauptuntersuchung. Ob und in welchem Abstand die SP für Ihr Fahrzeug vorgeschrieben ist, richtet sich nach Fahrzeugart, Gewicht und Alter. Bringen Sie die Papiere mit, dann klären wir das gemeinsam am Fahrzeug.

Fahrtenschreiber: mindestens alle zwei Jahre

Das Kontrollgerät muss nach § 57b StVZO mindestens alle 24 Monate geprüft werden, gerechnet ab der letzten Einbau- oder Nachprüfung. Halter, deren Fahrzeuge nach der EU-Verordnung 165/2014 ein Kontrollgerät führen müssen, tragen die Kosten dieser Prüfung selbst.

Eine Nachprüfung wird außerdem sofort fällig, wenn am Gerät repariert wurde, sich die Wegdrehzahl oder Wegimpulszahl geändert hat, sich der wirksame Reifenumfang durch eine andere Reifengröße verändert hat oder Plomben ersetzt wurden. Genau deshalb sprechen wir Sie bei einem Reifenwechsel auf abweichende Größen aktiv darauf an.

UVV-Prüfung: einmal im Jahr

Nach § 57 der DGUV Vorschrift 70 sind Fahrzeuge bei Bedarf, mindestens aber einmal jährlich, durch eine sachkundige Person auf ihren betriebssicheren Zustand zu prüfen. Diese Prüfung kommt aus dem Arbeitsschutz und ist unabhängig von der HU zu sehen.

In der Praxis ist das der Termin, der am ehesten übersehen wird, weil keine Plakette daran erinnert. Für Betriebe mit mehreren Fahrzeugen lohnt sich deshalb eine einfache Liste mit allen vier Fristen je Fahrzeug.

So planen Betriebe die Termine sinnvoll

Aus der täglichen Arbeit in unserer Werkstatt in Wertingen-Geratshofen wissen wir, was den Unterschied macht: nicht die einzelne Prüfung, sondern die Bündelung.

  • Fristen je Fahrzeug an einer Stelle führen, nicht im Kopf.
  • Prüfungen, die zeitlich nah beieinander liegen, in einem Termin zusammenlegen.
  • Anstehende Wartung, Bremsendienst oder Reifenservice gleich mit einplanen.
  • Termine für die ruhige Betriebsphase buchen statt für die Auftragsspitze.
  • Mängel vorher ansprechen, damit Ersatzteile bereitliegen.

Weil wir markenoffen für Lkw, Pkw, Anhänger und Sonderaufbauten arbeiten, lässt sich vieles in einem Werkstattaufenthalt erledigen. Wie ein Termin bei uns abläuft, haben wir im Beitrag über unsere Meisterwerkstatt in Geratshofen beschrieben; alle Leistungen finden Sie auf der Seite unserer Werkstatt.

Ein Ansprechpartner für Werkstatt und Betriebsstoffe

Für viele Betriebe in der Region ist das der eigentliche Vorteil: Prüfung, Reparatur und Betriebsstoffe kommen aus einer Hand. Wenn das Fahrzeug ohnehin bei uns steht, lässt sich die Belieferung mit Diesel oder AdBlue gleich mitbesprechen.

Den Preis für Ihre nächste Betriebsstofflieferung können Sie jederzeit selbst ermitteln: Menge und Postleitzahl im Preisrechner eingeben und den Endbetrag inklusive aller Zuschläge sehen. Für die Terminvereinbarung in der Werkstatt erreichen Sie unsere festen Ansprechpartner direkt — und bei einer Panne unterwegs gibt es unseren Notfallservice rund um die Uhr.

Häufige Fragen

Wie oft muss ein Lkw über 3,5 Tonnen zur Hauptuntersuchung?

Nach Anlage VIII StVZO gilt für Lkw und Busse über 3,5 Tonnen sowie für Anhänger ein Abstand von zwölf Monaten, beginnend mit der Erstzulassung. Damit steht die Lkw-Hauptuntersuchung jedes Jahr an, während ein Pkw in längeren Abständen geprüft wird.

Ersetzt die Sicherheitsprüfung die Hauptuntersuchung?

Nein. Die Sicherheitsprüfung ist eine zusätzliche Prüfung zwischen zwei Hauptuntersuchungen und betrifft vor allem Fahrgestell, Lenkung, Reifen, Räder, Verbindungseinrichtung und Bremsanlage. Ihre Frist beginnt mit Monat und Jahr der letzten Hauptuntersuchung.

Wann muss der Fahrtenschreiber außer der Reihe geprüft werden?

Eine Nachprüfung ist unter anderem nach Reparaturen am Kontrollgerät, nach Änderung der Wegdrehzahl oder Wegimpulszahl, nach einer Reifengrößenänderung mit anderem wirksamen Reifenumfang und nach dem Ersetzen von Plomben erforderlich. Der reguläre Abstand beträgt höchstens 24 Monate.

Kann ich mehrere Prüfungen in einem Werkstatttermin erledigen?

In vielen Fällen ja. Liegen die Fristen nah beieinander, lassen sich Prüfungen und anstehende Wartungsarbeiten bündeln, was Standzeiten spart. Sprechen Sie uns bei der Terminvereinbarung darauf an, dann planen wir den Aufenthalt entsprechend.

Häufige Fragen

Wie oft muss ein Lkw über 3,5 Tonnen zur Hauptuntersuchung?

Nach Anlage VIII StVZO gilt für Lkw und Busse über 3,5 Tonnen sowie für Anhänger ein Abstand von zwölf Monaten, beginnend mit der Erstzulassung. Damit steht die Lkw-Hauptuntersuchung jedes Jahr an, während ein Pkw in längeren Abständen geprüft wird.

Ersetzt die Sicherheitsprüfung die Hauptuntersuchung?

Nein. Die Sicherheitsprüfung ist eine zusätzliche Prüfung zwischen zwei Hauptuntersuchungen und betrifft vor allem Fahrgestell, Lenkung, Reifen, Räder, Verbindungseinrichtung und Bremsanlage. Ihre Frist beginnt mit Monat und Jahr der letzten Hauptuntersuchung.

Wann muss der Fahrtenschreiber außer der Reihe geprüft werden?

Eine Nachprüfung ist unter anderem nach Reparaturen am Kontrollgerät, nach Änderung der Wegdrehzahl oder Wegimpulszahl, nach einer Reifengrößenänderung mit anderem wirksamen Reifenumfang und nach dem Ersetzen von Plomben erforderlich. Der reguläre Abstand beträgt höchstens 24 Monate.

Kann ich mehrere Prüfungen in einem Werkstatttermin erledigen?

In vielen Fällen ja. Liegen die Fristen nah beieinander, lassen sich Prüfungen und anstehende Wartungsarbeiten bündeln, was Standzeiten spart. Sprechen Sie uns bei der Terminvereinbarung darauf an, dann planen wir den Aufenthalt entsprechend.

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