Agrardiesel: Rückvergütung, Hoflieferung und Preis
Ist Agrardiesel ein anderer Kraftstoff als normaler Diesel?
Nein. „Agrardiesel“ ist kein eigenes Produkt, sondern eine Steuerentlastung. Sie bekommen denselben Dieselkraftstoff nach DIN EN 590, den wir auch an Gewerbe, Bau und Spedition liefern – land- und forstwirtschaftliche Betriebe erhalten anschließend einen Teil der Energiesteuer zurück.
Wie hoch ist die Rückvergütung, und wie beantrage ich sie?
Für das Verbrauchsjahr 2026 gilt wieder der volle Entlastungssatz von 21,48 Cent je Liter (§ 57 Energiesteuergesetz). Den Antrag stellen Sie im Folgejahr selbst beim zuständigen Hauptzollamt – seit 2024 verpflichtend elektronisch über das Zoll-Portal. Für den Verbrauch aus 2026 haben Sie dafür bis zum 31. Dezember 2027 Zeit. Bewahren Sie Lieferscheine und Rechnungen als Nachweis auf; auf unseren Belegen ist die gelieferte Menge ausgewiesen.
Liefern Sie direkt auf den Hof?
Ja. Wir liefern mit eigenen Fahrzeugen und geeichten Abgabesystemen direkt zum Betrieb – in die Hoftankstelle, in Lagertanks oder in mobile Behälter. Die Mindestabnahmemenge liegt in der Regel bei 200 Litern, geliefert wird üblicherweise innerhalb von 24 bis 48 Stunden. Auf Wunsch liefern wir zusätzlich AdBlue® oder HVO100 mit.
Was kostet Diesel gerade in der Region?
Wie beim Heizöl gibt es keinen festen Literpreis – der Dieselpreis folgt der Börse und ändert sich täglich. Ihren Preis für Ihre Menge und Ihre Postleitzahl im Raum Wertingen, Dillingen und Zusmarshausen rechnet der Preisrechner sofort aus. Für größere Mengen und regelmäßige Belieferung machen wir Ihnen ein individuelles Angebot mit Staffelpreisen.
Dieselpreis jetzt berechnen →Die Angaben zur Steuerentlastung geben den Stand vom August 2026 wieder und ersetzen keine Steuerberatung. Verbindliche Auskünfte erteilt die Zollverwaltung unter zoll.de.